Verwirklichen Sie Ihre Traumfamilie mit unserem einfühlsamen Leihmutterschaftsprogramm
Bei Dream IVF Cyprus bringen wir Sie mit sorgfältig geprüften Leihmüttern zusammen und begleiten Sie mit einer unterstützenden, persönlichen Betreuung, die Ihren Familientraum Wirklichkeit werden lässt.
Leihmutterschaft ist eine assistierte Reproduktionstechnik (ART), bei der eine Frau (die Leihmutter) ein Kind für eine andere Person oder ein anderes Paar (die Wunscheltern) austrägt und zur Welt bringt. Dieser Weg wird gewählt, wenn die Wunschmutter aus medizinischen Gründen keine sichere Schwangerschaft austragen kann oder wenn ein gleichgeschlechtliches männliches Paar sich ein leibliches Kind wünscht.
Es gibt zwei Hauptformen der Leihmutterschaft:
Im Verlauf der Leihmutterschaft stellen die Wunscheltern eigene Eizellen und Samen bereit oder greifen auf gespendete Eizellen bzw. Spendersamen zurück, um Embryonen zu erzeugen, die anschließend in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen werden. Die Leihmutter trägt die Schwangerschaft aus und bringt das Kind zur Welt, das dann den Wunscheltern übergeben wird.
Eine Leihmutterschaft kann in folgenden Fällen empfohlen werden:
Die Leihmutterschaft ist in Nordzypern gesetzlich nicht geregelt; es gibt keine eigene Rechtsvorschrift, die sie ausdrücklich verbietet oder erlaubt. Dadurch ist die Rechtslage der Leihmutterschaft in Nordzypern unklar und auslegungsbedürftig.
Einige Rechtsexperten vertreten die Auffassung, dass Leihmutterschaftsvereinbarungen als von Anfang an nichtig (void ab initio) gelten könnten, also mangels rechtlicher Anerkennung von Beginn an unwirksam sind. Andere sind der Ansicht, dass solche Vereinbarungen wirksam sein könnten, sofern sie auf privaten Verträgen zwischen allen Beteiligten beruhen.
Angesichts dieser Unsicherheit ist es ratsam, dass Personen, die eine Leihmutterschaft in Betracht ziehen, eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuziehen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten und die möglichen Risiken einzuschätzen. Weitere zu berücksichtigende Faktoren: Die Gesetze des Heimatlandes der Wunscheltern können weiterhin gelten; die Rechte der Leihmutter sollten geschützt werden; und das Wohl des Kindes sollte an erster Stelle stehen.